Zahnfreilegung

Verbleibt ein Zahn bei Zahndurchbruchsstörungen aufgrund seiner falschen Lage im Kieferknochen (Retention), ist nicht immer eine Entfernung des betreffenden Zahnes notwendig. Dies gilt besonders bei jungen Patienten mit noch nicht abgeschlossenem Zahn- und Kieferwachstum. Neben Weisheitszähnen sind besonders die oberen Eckzähne sowie die unteren kleinen Backenzähne von einer Zahndurchbruchsstörung betroffen.
In enger Zusammenarbeit mit Ihrem behandelnden Kieferorthopäden wird ein gemeinsames Behandlungskonzept erstellt. Ist die Indikation zur Zahnfreilegung gestellt, wird in einem übersichtlichen chirurgischen Eingriff die Krone des retinierten Zahnes freigelegt und ein Befestigungselement (Bracket, Häkchen) angebracht. Die regelrechte Einstellung des Zahnes in den Zahnbogen übernimmt Ihr behandelnder Kieferorthopäde.